Rechnungsversand per E-Mail – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
- Valentin Bayh
- 27. Juli
- 4 Min. Lesezeit
Die Rechnung per E-Mail – vom Trend zur Pflicht
Der elektronische Rechnungsversand ist längst keine Ausnahme mehr – er ist die neue Norm. Bereits seit Jahren stellen viele Unternehmen Rechnungen bevorzugt digital aus. Besonders die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung beschleunigt – und mit der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen E-Rechnungspflicht steht fest: Die papierlose Rechnung ist gekommen, um zu bleiben.
Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2021 nutzten bereits 32 % der Unternehmen primär digitale Rechnungsformate – nur noch 19 % hielten am klassischen Papierformat fest. Diese Zahlen dürften sich bis heute weiter zugunsten der elektronischen Rechnungsstellung verschoben haben.
Doch was genau bedeutet das für den Rechnungsversand per E-Mail? Was gilt als E-Rechnung, welche Anforderungen müssen erfüllt werden – und wie unterstützt KLEVERBILL Unternehmen dabei, rechtskonform und effizient auf die neue Ära der Rechnungsstellung umzustellen?
1. Was ist eine Rechnung per E-Mail?
Eine Rechnung per E-Mail ist eine elektronische Rechnung, die dem Empfänger über das E-Mail-System übermittelt wird – häufig als PDF-Datei im Anhang oder über einen Download-Link. Sie enthält – wie auch Papierrechnungen – alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben und muss entsprechend archiviert werden.
Doch Achtung: Im Rahmen der neuen E-Rechnungspflicht gilt ein PDF-Dokument künftig nicht mehr als E-Rechnung. Nur strukturierte, elektronisch verarbeitbare Formate (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) gelten als echte E-Rechnungen im Sinne der neuen Regelung.
2. Die E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Was gilt jetzt?
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten Format für alle inländischen B2B-Umsätze zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.
Wichtige Fristen:
Ab 2025: Verpflichtung zum Empfang strukturierter E-Rechnungen
Ab 2027: Pflicht zur ausschließlichen Versendung solcher E-Rechnungen
Einfache PDF-Rechnungen gelten ab sofort als sogenannte „sonstige Rechnungen“ und dürfen ab den genannten Stichtagen nicht mehr für steuerlich relevante Geschäftsvorgänge verwendet werden – es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung zwischen Rechnungssteller und Empfänger getroffen.
3. Versandkanal E-Mail: weiterhin erlaubt – mit Einschränkungen
Trotz der neuen Formatvorgaben bleibt der Versandkanal E-Mail zulässig. Das teilte die Bundesregierung im September 2024 mit: Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht aus, um E-Rechnungen zu empfangen – der Versand erfolgt im strukturierten Format, nicht mehr als klassischer PDF-Anhang.
Wichtig: Der Versand per E-Mail ist damit nur dann rechtskonform, wenn die Rechnung ein strukturiertes, maschinenlesbares Format enthält – z. B. als XML-Datei (XRechnung oder ZUGFeRD 2.1.1).
4. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung per E-Mail
Die Digitalisierung des Rechnungsversands bietet sowohl für Rechnungsempfänger als auch für Rechnungssteller erhebliche Vorteile:
Vorteile für Rechnungsempfänger:
✅ Geringere Bearbeitungskosten
✅ Automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten
✅ Weniger Fehlerquellen & höhere Datenqualität
✅ Dezentrale, ortsunabhängige Bearbeitung
✅ Besseres Cashflow-Management
Vorteile für Rechnungssteller:
✅ Wegfall von Druck-, Papier- und Portokosten
✅ Schnellere Übermittlung und kürzere Zahlungszyklen
✅ Vereinfachte Prozesse & automatisierte Workflows
✅ Bessere Nachverfolgbarkeit und weniger Rückfragen
✅ Digitales Arbeiten mit geringerem Ressourcenverbrauch
KLEVERBILL unterstützt beide Seiten – durch automatische Rechnungserstellung, PDF- und XRechnung-Ausgabe, digitalem Versand und lückenloser Archivierung.
5. Diese 5 Punkte müssen beim Versand von Rechnungen per E-Mail beachtet werden
Damit Rechnungen per E-Mail rechtskonform sind, müssen Unternehmen die Vorschriften aus § 14 UStG beachten:
1. Pflichtangaben laut § 14 Abs. 4 UStG
Auch E-Mail-Rechnungen müssen diese Angaben enthalten:
Name & Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger
Steuernummer oder USt-ID
Rechnungsdatum & fortlaufende Rechnungsnummer
Leistungsbeschreibung & Lieferzeitpunkt
Netto-Betrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Brutto-Endbetrag
Vereinbarte Preisnachlässe oder Rabatte
2. Zustimmung des Rechnungsempfängers
Bis Ende 2024 war die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsstellung notwendig – etwa per AGB oder stillschweigend.Seit 2025 ist bei E-Rechnungen im EU-konformen Format (z. B. XRechnung) keine Zustimmung mehr erforderlich. Nur für abweichende Formate braucht es weiterhin eine Einigung.
3. Echtheit, Unversehrtheit & Lesbarkeit sicherstellen (§ 14 Abs. 3 UStG)
Die Rechnung muss:
nachweislich vom Rechnungssteller stammen
unverändert lesbar sein
nachvollziehbar mit der zugrunde liegenden Leistung verknüpft seinDies gelingt z. B. über Audit-Trails, Versionskontrollen und revisionssichere Archivierung – wie von KLEVERBILL angeboten.
4. Revisionssichere, elektronische Archivierung
E-Mail-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen digitalen Form gespeichert werden – Ausdrucke sind nicht zulässig.Archivierungssysteme müssen GoBD-konform sein: unveränderbar, auffindbar, nachvollziehbar, maschinenlesbar.
5. Acht Jahre Aufbewahrungsfrist
Rechnungen per E-Mail müssen acht Jahre lang aufbewahrt werden (gemäß § 14b UStG), beginnend mit dem Ende des Ausstellungsjahres.Beispiel: Rechnung vom 20.08.2025 → Aufbewahrung bis 31.12.2033.
💡 Hinweis: Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zum 01.01.2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt – für Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen.
6. KLEVERBILL: Ihr Partner für digitalen Rechnungsversand & E-Rechnungspflicht
Mit KLEVERBILL versenden Sie Rechnungen nicht nur digital und automatisch – sondern bereits heute im strukturierten Format. Unser System unterstützt:
Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD- und XRechnung-Format
Versand per E-Mail mit strukturierter Datei im Anhang
Validierung auf Pflichtangaben vor Versand
Automatisierte Mahnprozesse bei Zahlungsverzug
Revisionssichere Archivierung aller Rechnungen (GoBD-konform)
Übersichtliches Dashboard zur Rechnungsverfolgung
🎯 Sie müssen sich um gesetzliche Vorgaben, technische Standards oder Archivierung nicht kümmern – KLEVERBILL erledigt das für Sie.
Rechnungsversand per E-Mail – aber bitte im richtigen Format
Der Versand von Rechnungen per E-Mail ist komfortabel, kostensparend und effizient – aber erfordert seit dem 01.01.2025 neue technische und gesetzliche Standards. Wer jetzt nicht auf strukturierte E-Rechnungsformate umsteigt, riskiert steuerliche Nachteile, Ablehnung durch Geschäftspartner – oder sogar Bußgelder.
KLEVERBILL macht den Übergang einfach: Von der korrekten Erstellung über den Versand bis zur rechtssicheren Archivierung übernimmt unsere Software sämtliche Anforderungen der E-Rechnungspflicht – und sorgt für reibungslose, digitale Rechnungsprozesse in Ihrem Unternehmen.
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📞 Telefon: 0711/22863-0
📧 E-Mail: info@kleverbill.de
🌐 Website: KLEVERBILL
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