Mahnung oder Zahlungserinnerung – Effizientes Mahnwesen mit KLEVERBILL
- Valentin Bayh
- 8. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Warum Mahnwesen so wichtig ist
Der Kauf auf Rechnung ist bei Privat- und Geschäftskunden nach wie vor sehr beliebt. Gerät ein Kunde jedoch in Zahlungsverzug, bleibt Ihrem Unternehmen oft nur der Mahnprozess, um offene Forderungen einzutreiben. Eine Mahnung ist dabei sogar ohne vorherige Zahlungserinnerung rechtlich zulässig, da es sich im Kern um die gleiche Maßnahme handelt. Mit KLEVERBILL automatisieren Sie diesen Prozess effizient und professionell.
Mahnung oder Zahlungserinnerung: Gibt es einen Unterschied?
Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen einer Mahnung und einer Zahlungserinnerung. Beides ist eine Leistungsaufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die offene Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist zu begleichen.
Allerdings unterscheiden sich die Begriffe im Ton: Eine Zahlungserinnerung klingt höflicher und diskreter, eine Mahnung hingegen direkter und fordernder. Deshalb beginnen viele Unternehmen mit einer freundlichen Erinnerung und werden im Verlauf deutlicher.
Typischer Ablauf im Mahnwesen
Gerät ein Kunde in Verzug, sollte das Unternehmen zeitnah handeln. Ein typischer Mahnprozess gliedert sich in drei Stufen:
1. Zahlungserinnerung / Mahnung
Höflich und zurückhaltend formuliert, um die Kundenbeziehung zu wahren. Rechtliche Konsequenzen werden hier meist noch nicht erwähnt.
2. Zahlungserinnerung / Mahnung
Nach weiteren 10–14 Tagen wird die zweite Mahnung fordernder im Ton. Hier können bereits Mahngebühren oder Verzugszinsen angekündigt werden.
3. Zahlungserinnerung / Mahnung
Die letzte Mahnung setzt eine klare Frist und droht rechtliche Schritte an, falls keine Zahlung erfolgt.
Wichtig: Rechtlich ist kein mehrstufiges Verfahren vorgeschrieben. Mit Fälligkeit und Verzugseintritt kann bereits eine Mahnung verschickt oder sogar direkt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
Mahnung ohne Zahlungserinnerung – ist das zulässig?
Ja. Eine Zahlungserinnerung ist rechtlich nicht erforderlich, um eine Mahnung zu verschicken. Eine Mahnung ohne vorherige Erinnerung ist zulässig, sobald die Rechnung fällig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde die Rechnung zuvor erhalten hat.
Mahngebühren korrekt berechnen
Mahngebühren dürfen erhoben werden, sobald der Schuldner im Verzug ist. Allerdings dürfen diese nur die tatsächlich entstandenen Sachkosten abdecken, etwa für Papier, Porto und Umschlag. In der Regel sind 2–3 Euro pro Mahnung zulässig.
5 Tipps für ein effizientes Mahnschreiben
✅ Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Angaben (Rechnung, Kunde, Betrag, Zahlungsfrist) korrekt sind.
✅ Setzen Sie eine neue, klare Zahlungsfrist.
✅ Beginnen Sie freundlich und werden Sie im Verlauf deutlicher.
✅ Scheuen Sie sich nicht, Mahngebühren, Zinsen oder rechtliche Schritte anzukündigen.
✅ Automatisieren Sie den gesamten Prozess mit KLEVERBILL, um Zeit und Kosten zu sparen.
Mahnwesen mit KLEVERBILL automatisieren
Mit KLEVERBILL setzen Sie auf ein modernes Mahnwesen, das Ihnen Zeit spart, Fehler vermeidet und Ihre Liquidität sichert. Dank Automatisierung behalten Sie den Überblick, mahnen effizient und bleiben dennoch kundenorientiert.
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📞 Telefon: 0711/22863-0
📧 E-Mail: info@kleverbill.de
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