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Die 40 Euro Mahnpauschale – Wann gilt sie?

  • fidelmesghena
  • 28. Apr.
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Mai

Wenn Kunden Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen, ist das für Ihr Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern kann auch die Liquidität beeinträchtigen. Es kostet Zeit und Nerven, fälliges Geld einzufordern. Glücklicherweise gibt es ein gesetzliches Instrument, das Ihnen in dieser Situation zur Seite steht und einen finanziellen Ausgleich bietet: die 40 Euro Mahnpauschale. Doch wann genau dürfen Sie diese einfordern und wer muss sie bezahlen?


Was ist die 40 Euro Mahnpauschale?


Die 40 Euro Mahnpauschale ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, den Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen vom Schuldner verlangen können, sobald dieser in Zahlungsverzug geraten ist. Sie wurde eingeführt, um Gläubiger für den Aufwand und die Kosten zu entschädigen, die durch einen Zahlungsverzug entstehen.

Der Anspruch auf diese Pauschale ist in Deutschland in § 288 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Sie beträgt pauschal 40 Euro, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der entstandenen Mahnkosten. Sie können diese Pauschale zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen geltend machen.




Wann dürfen Sie die 40 Euro Mahnpauschale berechnen?


Der Anspruch auf die 40 Euro Mahnpauschale ist an eine wesentliche Bedingung geknüpft: Sie können sie nur von Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern oder Behörden verlangen.

Geltung im B2B-Verkehr

Die Pauschale gilt ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) sowie bei Forderungen von Unternehmen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts (wie z. B. Behörden). Sobald Ihr geschäftlicher Schuldner in Zahlungsverzug gerät, entsteht der Anspruch auf die 40 Euro Mahnpauschale. Eine Mahnung ist dafür nicht zwingend erforderlich, wenn der Verzug anderweitig eingetreten ist (z. B. durch Fristablauf oder 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt).

Keine Geltung gegenüber Privatpersonen (B2C)

Eine der wichtigsten Einschränkungen: Gegenüber Verbrauchern (Privatpersonen) können Sie die 40 Euro Mahnpauschale nicht geltend machen. Dies liegt daran, dass die Pauschale als Ausgleich für die besonderen Kosten des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen konzipiert ist. Bei Verbrauchern dürfen Sie im Falle des Verzugs lediglich die tatsächlich entstandenen Mahnkosten (z. B. Porto) sowie die gesetzlichen Verzugszinsen fordern, die für Privatgeschäfte niedriger sind als im B2B-Bereich.


Wie ist die 40 Euro Mahnpauschale steuerlich zu behandeln?


Die steuerliche Behandlung der 40 Euro Mahnpauschale ist unkompliziert:

  • Umsatzsteuer: Die Mahnpauschale ist eine Form des pauschalierten Schadensersatzes und gilt daher nicht als umsatzsteuerbarer Umsatz. Sie müssen auf die 40 Euro Pauschale keine Umsatzsteuer berechnen und abführen.

  • Vorsteuer: Da auf die Pauschale keine Umsatzsteuer anfällt, können Sie im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.

Für Sie als Gläubiger stellen die 40 Euro somit eine zusätzliche Einnahme dar, die direkt Ihre Liquidität stärkt.


Sollten Sie die 40 Euro Mahnpauschale immer verlangen?


Ob Sie die 40 Euro Mahnpauschale im Einzelfall tatsächlich einfordern, ist eine strategische Entscheidung, die Sie individuell treffen sollten.

  • Argumente dafür: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Das Einfordern der Pauschale kann säumige Geschäftskunden disziplinieren und zu pünktlicherem Zahlungsverhalten in der Zukunft anregen. Es ist eine legitime Entschädigung für den Mehraufwand, den Ihnen der Verzug bereitet.

  • Argumente dagegen: Insbesondere bei langjährigen Kunden oder kleineren Beträgen kann das sofortige Einfordern der Pauschale die Geschäftsbeziehung belasten. Manchmal liegt ein Zahlungsverzug auch an einem einfachen Versehen und nicht an bösem Willen.

Wägen Sie die Höhe der Forderung, die Art der Geschäftsbeziehung und das bisherige Zahlungsverhalten des Kunden ab, bevor Sie entscheiden, ob Sie die Mahnpauschale verlangen.


Häufige Fragen zur 40 Euro Mahnpauschale (FAQ)


  • Fallen die 40 Euro zusätzlich zu Mahngebühren an? Ja. Die 40 Euro Pauschale ist ein Ersatz für den Mindestschaden durch Verzug und gilt zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Mahnkosten (z. B. Portokosten für Briefe).

  • Muss ich den Schaden nachweisen, um die 40 Euro zu erhalten? Nein. Es handelt sich um eine Pauschale. Sie müssen keinen konkreten Schaden nachweisen, um Anspruch auf die 40 Euro zu haben.

  • Muss ich mahnen, um die 40 Euro zu erhalten? Nicht unbedingt. Der Anspruch entsteht mit Eintritt des Zahlungsverzugs. Wenn der Verzug automatisch nach 30 Tagen oder durch eine fest vereinbarte Fälligkeit eintritt, ohne dass eine Mahnung nötig war, können Sie die Pauschale trotzdem verlangen. Eine Mahnung ist jedoch oft ratsam, um den Schuldner unmissverständlich in Verzug zu setzen.

  • Was ist der Unterschied zur Verzugspauschale? Kein Unterschied. Die Begriffe "Mahnpauschale" und "Verzugspauschale" werden synonym verwendet und meinen in der Regel die 40 Euro Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.


Organisation von Mahnprozessen und der 40 Euro Pauschale


Die Verwaltung von offenen Rechnungen und das konsequente Mahnen im Verzugsfall können sehr zeitaufwendig sein. Manuell den Überblick zu behalten, die korrekten Verzugstage zu berechnen und die Mahnungen fristgerecht zu versenden, ist eine Herausforderung.

Spezialisierte Softwarelösungen können Sie dabei unterstützen, Ihre Mahnprozesse effizient zu gestalten. Sie helfen Ihnen dabei, Fälligkeiten zu überwachen und Mahnungen automatisiert zu versenden. Im B2B-Verkehr bieten viele dieser Systeme auch die Option, die 40 Euro Mahnpauschale bei Eintritt des Verzugs automatisch zu den Forderungen hinzuzufügen. Dies stellt sicher, dass Ihr Anspruch berücksichtigt wird, ohne dass Sie manuell daran denken oder die Forderung anpassen müssen.


Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte im Mahnwesen


Die 40 Euro Mahnpauschale ist ein wichtiges Recht für Sie als Unternehmer im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen oder Behörden. Sie dient als Ausgleich für den Aufwand und die finanziellen Nachteile, die Ihnen durch Zahlungsverzug entstehen.

Es ist essenziell, dass Sie wissen, wann Sie diesen Anspruch haben (grundsätzlich immer im B2B-Verkehr bei Verzug) und wann nicht (niemals gegenüber Verbrauchern). Ein konsequentes und korrektes Mahnwesen, unterstützt durch digitale Tools, kann Ihnen helfen, Ihre offenen Forderungen schneller einzuziehen und gesetzliche Ansprüche wie die 40 Euro Pauschale effizient geltend zu machen.

Möchten Sie Ihre Mahnprozesse effizienter gestalten und die Option der 40 Euro Pauschale im B2B-Verkehr einfach nutzen?




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