Mahnung und Vollstreckung – Professionelles Forderungsmanagemen für Kommunen und Stadtverwaltungen
- Valentin Bayh
- 16. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Mahnung und Vollstreckung im öffentlichen Bereich
In der kommunalen Verwaltung gehören Mahnungen und Vollstreckungen zum Alltag, wenn Bürger ihre fälligen Zahlungen nicht leisten. KLEVERBILL bietet eine professionelle Lösung, um diese Prozesse effizient, gesetzeskonform und kundenorientiert zu gestalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Mahnung und Vollstreckung ablaufen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie mit KLEVERBILL den Verwaltungsaufwand minimieren.
Mahnung: Letzte Erinnerung vor der Vollstreckung
Wenn ein Bürger eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin nicht begleicht, erhält er von der Kasse eine Mahnung. Dabei wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.
Zweck der Mahnung
Die Mahnung soll den Bürger nochmals an seine Zahlungspflicht erinnern und ihm Gelegenheit geben, die offene Forderung freiwillig zu begleichen. Mit der Mahnung entstehen zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Säumniszuschläge oder Verzugszinsen.
Fristen
Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist lediglich eine Mahnung erforderlich, bevor die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden darf. Anders als im privaten Bereich, wo mehrere Mahnungen üblich sind, sieht der Gesetzgeber hier keine weiteren Mahnstufen vor.
Kosten
Gemäß Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung (VwVKostVO) werden Mahngebühren zwischen 4 € und 20 € erhoben – abhängig von der Höhe der Forderung.
Empfehlung
Zahlen Sie fristgerecht oder setzen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit der Gemeindekasse in Verbindung. So vermeiden Sie weitere Kosten und Vollstreckungsmaßnahmen.
SEPA-Lastschriftmandat: Zahlungsverzug vermeiden
Zusätzliche Mahngebühren und Aufwand lassen sich einfach vermeiden: Erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit werden fällige Beträge automatisch zum Termin abgebucht, und Sie geraten nicht mehr in Verzug. Das Mandat kann jederzeit widerrufen werden.
Beachten Sie jedoch: Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen (ca. 6 € je nach Bank), sind vom Kontoinhaber zu tragen.
Vollstreckung: Zwangsweise Beitreibung der Forderung
Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, folgt die Vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren. Die Vollstreckungsbehörde ist für die Beitreibung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen der Gemeinde zuständig, auch für solche anderer Kommunen im Rahmen der Amtshilfe.
Maßnahmen
Folgende Vollstreckungsmaßnahmen können ergriffen werden:
Pfändung von Lohn oder Konten
Sachpfändung (z. B. Kfz)
Abnahme der Vermögensauskunft und Eintrag ins Schuldnerverzeichnis
Zwangsversteigerung von Immobilien
Kontenstammabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern
Eintragung von Sicherungshypotheken
Ratenzahlung
Wenn eine Einmalzahlung eine unzumutbare Härte bedeutet, kann eine Ratenzahlung für maximal 12 Monate vereinbart werden. Hierfür fällt eine Gebühr von 10 % der Forderung (mindestens 10 €, höchstens 100 €) an.
Diskretion und Datenschutz
Sämtliche Vorgänge werden selbstverständlich vertraulich und nach den aktuellen Datenschutzbestimmungen behandelt.
KLEVERBILL: Die smarte Lösung für Mahnung und Vollstreckung
Mit KLEVERBILL automatisieren Sie die Prozesse von der Rechnung bis zur Mahnung und behalten jederzeit den Überblick über alle offenen Forderungen:
✅ Automatisierter Rechnungs- und Mahnungsversand
✅ Anbindung an das Bankkonto für automatischen Zahlungsabgleich
✅ Automatische Fristenüberwachung
✅ Mehrstufiges Mahnwesen gemäß gesetzlichen Vorgaben
✅ Transparenz für Verwaltung und Bürger
✅ Reduzierung von Fehlern und Kosten
Effizientes Forderungsmanagement mit KLEVERBILL
Mahnung und Vollstreckung sind unverzichtbare Instrumente, um die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kommunen zu sichern. Mit KLEVERBILL vereinfachen Sie diese Prozesse, sparen Ressourcen und vermeiden Konflikte.
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