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Außergerichtliches Inkasso vs. gerichtliches Mahnverfahren – Was ist der Unterschied?

  • Autorenbild: Valentin Bayh
    Valentin Bayh
  • 5. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
Forderungsmanagement

Offene Rechnungen sind für Unternehmen nicht nur ärgerlich, sondern gefährden auch die Liquidität und den unternehmerischen Erfolg. Wenn Kunden trotz Mahnung nicht zahlen, stellt sich die Frage: Wie gehe ich weiter vor? Dabei gibt es zwei zentrale Wege im Forderungsmanagement: das außergerichtliche Inkasso und das gerichtliche Mahnverfahren. In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede, Vor- und Nachteile sowie, wann welche Maßnahme sinnvoll ist.


Was ist außergerichtliches Inkasso?


Das außergerichtliche Inkasso ist der Versuch, eine offene Forderung ohne Einschaltung eines Gerichts beizutreiben. Dies erfolgt meist durch ein spezialisiertes Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, der den Schuldner schriftlich oder telefonisch kontaktiert.


Typischer Ablauf beim außergerichtlichen Inkasso:


  1. Beauftragung eines Inkassodienstleisters

  2. Prüfung der Forderung (Plausibilität & Verjährung)

  3. Versand von Mahnschreiben an den Schuldner

  4. Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail

  5. Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Vergleichen


Vorteile des außergerichtlichen Inkassos:


  • Schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren

  • Keine Gerichtsgebühren

  • Bewahrung der Kundenbeziehung durch außergerichtliche Einigung

  • Oft mit Erfolg, besonders bei kleineren Beträgen


Nachteile:


  • Wenn der Schuldner nicht reagiert, bleibt die Forderung weiter offen

  • Keine Vollstreckungsmöglichkeit ohne gerichtlichen Titel


Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?


Wenn außergerichtliche Maßnahmen scheitern oder der Schuldner nicht kooperiert, kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren dient dazu, einen vollstreckbaren Titel zu erhalten – eine Art amtliches Dokument, mit dem die Forderung zwangsweise eingetrieben werden kann.


Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens:


  1. Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht

  2. Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner

  3. Möglichkeit für den Schuldner, Widerspruch einzulegen (Frist: 2 Wochen)

  4. Bei keinem Widerspruch: Antrag auf Vollstreckungsbescheid

  5. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder Kontopfändung beantragt werden


Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens:


  • Erwirken eines vollstreckbaren Titels (30 Jahre gültig)

  • Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung

  • Hohe Rechtssicherheit


Nachteile:

  • Längere Dauer als außergerichtliches Inkasso

  • Gerichtskosten und Verwaltungsaufwand

  • Gefahr, dass der Schuldner Widerspruch einlegt → dann folgt das streitige Verfahren


Wann ist welche Maßnahme sinnvoll?

Situation

Empfehlung

Schuldner reagiert auf Mahnungen nicht, aber ist zahlungsfähig

Außergerichtliches Inkasso

Es besteht Hoffnung auf Einigung oder Ratenzahlung

Außergerichtliches Inkasso

Keine Reaktion vom Schuldner oder vorsätzliche Zahlungsverweigerung

Gerichtliches Mahnverfahren

Forderung ist hoch oder besonders wichtig

Gerichtliches Mahnverfahren (zur Titel-Erwirkung)

Der kombinierte Weg – Das Beste aus beiden Welten


Viele Unternehmen setzen heute auf einen kombinierten Weg: Erst das außergerichtliche Inkasso, um Kosten und Zeit zu sparen. Bleibt dies erfolglos, folgt das gerichtliche Mahnverfahren, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.


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Sowohl das außergerichtliche Inkasso als auch das gerichtliche Mahnverfahren haben ihre Berechtigung. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Verhalten des Schuldners, der Höhe der Forderung und Ihrer Unternehmensstrategie ab. Wichtig ist, dass Sie nicht zu lange warten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen – und dass Sie den Prozess dokumentieren, um bei Betriebsprüfungen rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.


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