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Verjährung von Forderungen: Was Sie wissen müssen

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Verjährung von Forderungen: Was Sie wissen müssen

Grundsätzlich gilt nach § 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren für vertragliche und gesetzliche Ansprüche. Sie gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Schuldner von der Forderung Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (§ 199 BGB).

Valentin Bayh

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Mitwirkende

Valentin Bayh

Geschäftsführer | SFG Forderungsmanagement

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Verjährung – Ein unterschätztes Risiko

Die letzten Jahre haben viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Lieferkettenprobleme, pandemiebedingte Ausfälle und wirtschaftliche Unsicherheit führten dazu, dass viele Rechnungen unbezahlt blieben. Gleichzeitig droht den Gläubigern nun die Verjährung ihrer Forderungen – und damit der Verlust ihres Anspruchs.

Mit KLEVERBILL behalten Sie offene Forderungen und deren Fristen immer im Blick und verhindern, dass Ihnen auch nur eine Forderung verloren geht.


Wann verjähren Forderungen?

Grundsätzlich gilt nach § 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren für vertragliche und gesetzliche Ansprüche. Sie gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:


  • Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk: 5 Jahre

  • Herausgabeansprüche aus dinglichen Rechten: 30 Jahre

  • Titel aus gerichtlichen Verfahren oder Urkunden: 30 Jahre


So berechnen Sie die Verjährungsfrist richtig

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Schuldner von der Forderung Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (§ 199 BGB).

Beispiel: Leistung im März 2020 → Beginn der Frist: 31.12.2020 → Verjährung: 31.12.2023.


Wie lässt sich die Verjährung verhindern?

Mit einigen Maßnahmen können Sie die Verjährung von Forderungen aufschieben oder verhindern:

✅ Teilzahlungen: Jede Zahlung des Schuldners setzt die Frist neu in Gang.

✅ Verhandlungen: Aktive Verhandlungen verlängern die Verjährung. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

✅ Gerichtliches Mahnverfahren: Ein rechtzeitig eingeleitetes Mahnverfahren hemmt die Verjährung. Aus einem Vollstreckungstitel resultiert eine neue Frist von 30 Jahren.

✅ Klageerhebung: Auch eine Klage stoppt die Verjährung.


5 Praxistipps gegen die Verjährung

💡 Rechnungen sofort stellen und auf klare Fristen achten.

💡 Frühzeitig mahnen, um säumige Schuldner rechtzeitig zu erkennen.

💡 Bei Verzug Teilzahlungen anbieten.

💡 Forderungen rechtzeitig an ein Inkassounternehmen abtreten.

💡 Mit KLEVERBILL Fristen automatisch überwachen und Mahnprozesse automatisieren.


Warum KLEVERBILL?

Mit KLEVERBILL behalten Sie Fristen, Verhandlungen und Mahnprozesse im Griff:

  • Automatische Überwachung aller Fristen

  • Rechtzeitige Mahnungen und Eskalation bei Verzug

  • Transparente Workflows und klare Verantwortlichkeiten

  • Höhere Liquidität durch weniger Forderungsausfälle


Verjährung vermeiden mit KLEVERBILL

Verjährte Forderungen schmälern Ihre Bilanz. Mit KLEVERBILL stellen Sie sicher, dass kein Anspruch verloren geht – und sichern gleichzeitig Ihre Kundenbeziehungen.

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