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Rechnungsversand per E-Mail

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Rechnungsversand per E-Mail – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Eine Rechnung per E-Mail ist eine elektronische Rechnung, die dem Empfänger über das E-Mail-System übermittelt wird – häufig als PDF-Datei im Anhang oder über einen Download-Link. Sie enthält – wie auch Papierrechnungen – alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben und muss entsprechend archiviert werden.

Valentin Bayh

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Mitwirkende

Valentin Bayh

Geschäftsführer | SFG Forderungsmanagement

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Die Rechnung per E-Mail – vom Trend zur Pflicht

Der elektronische Rechnungsversand ist längst keine Ausnahme mehr – er ist die neue Norm. Bereits seit Jahren stellen viele Unternehmen Rechnungen bevorzugt digital aus. Besonders die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung beschleunigt – und mit der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen E-Rechnungspflicht steht fest: Die papierlose Rechnung ist gekommen, um zu bleiben.


Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2021 nutzten bereits 32 % der Unternehmen primär digitale Rechnungsformate – nur noch 19 % hielten am klassischen Papierformat fest. Diese Zahlen dürften sich bis heute weiter zugunsten der elektronischen Rechnungsstellung verschoben haben.


Doch was genau bedeutet das für den Rechnungsversand per E-Mail? Was gilt als E-Rechnung, welche Anforderungen müssen erfüllt werden – und wie unterstützt KLEVERBILL Unternehmen dabei, rechtskonform und effizient auf die neue Ära der Rechnungsstellung umzustellen?


1. Was ist eine Rechnung per E-Mail?

Eine Rechnung per E-Mail ist eine elektronische Rechnung, die dem Empfänger über das E-Mail-System übermittelt wird – häufig als PDF-Datei im Anhang oder über einen Download-Link. Sie enthält – wie auch Papierrechnungen – alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben und muss entsprechend archiviert werden.


Doch Achtung: Im Rahmen der neuen E-Rechnungspflicht gilt ein PDF-Dokument künftig nicht mehr als E-Rechnung. Nur strukturierte, elektronisch verarbeitbare Formate (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) gelten als echte E-Rechnungen im Sinne der neuen Regelung.


2. Die E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Was gilt jetzt?

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten Format für alle inländischen B2B-Umsätze zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.


Wichtige Fristen:


  • Ab 2025: Verpflichtung zum Empfang strukturierter E-Rechnungen

  • Ab 2027: Pflicht zur ausschließlichen Versendung solcher E-Rechnungen


Einfache PDF-Rechnungen gelten ab sofort als sogenannte „sonstige Rechnungen“ und dürfen ab den genannten Stichtagen nicht mehr für steuerlich relevante Geschäftsvorgänge verwendet werden – es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung zwischen Rechnungssteller und Empfänger getroffen.


3. Versandkanal E-Mail: weiterhin erlaubt – mit Einschränkungen

Trotz der neuen Formatvorgaben bleibt der Versandkanal E-Mail zulässig. Das teilte die Bundesregierung im September 2024 mit: Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht aus, um E-Rechnungen zu empfangen – der Versand erfolgt im strukturierten Format, nicht mehr als klassischer PDF-Anhang.


Wichtig: Der Versand per E-Mail ist damit nur dann rechtskonform, wenn die Rechnung ein strukturiertes, maschinenlesbares Format enthält – z. B. als XML-Datei (XRechnung oder ZUGFeRD 2.1.1).


4. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung per E-Mail

Die Digitalisierung des Rechnungsversands bietet sowohl für Rechnungsempfänger als auch für Rechnungssteller erhebliche Vorteile:


Vorteile für Rechnungsempfänger:


  • ✅ Geringere Bearbeitungskosten

  • ✅ Automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten

  • ✅ Weniger Fehlerquellen & höhere Datenqualität

  • ✅ Dezentrale, ortsunabhängige Bearbeitung

  • ✅ Besseres Cashflow-Management


Vorteile für Rechnungssteller:


  • ✅ Wegfall von Druck-, Papier- und Portokosten

  • ✅ Schnellere Übermittlung und kürzere Zahlungszyklen

  • ✅ Vereinfachte Prozesse & automatisierte Workflows

  • ✅ Bessere Nachverfolgbarkeit und weniger Rückfragen

  • ✅ Digitales Arbeiten mit geringerem Ressourcenverbrauch


KLEVERBILL unterstützt beide Seiten – durch automatische Rechnungserstellung, PDF- und XRechnung-Ausgabe, digitalem Versand und lückenloser Archivierung.


5. Diese 5 Punkte müssen beim Versand von Rechnungen per E-Mail beachtet werden

Damit Rechnungen per E-Mail rechtskonform sind, müssen Unternehmen die Vorschriften aus § 14 UStG beachten:


1. Pflichtangaben laut § 14 Abs. 4 UStG

Auch E-Mail-Rechnungen müssen diese Angaben enthalten:


  • Name & Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger

  • Steuernummer oder USt-ID

  • Rechnungsdatum & fortlaufende Rechnungsnummer

  • Leistungsbeschreibung & Lieferzeitpunkt

  • Netto-Betrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Brutto-Endbetrag

  • Vereinbarte Preisnachlässe oder Rabatte


2. Zustimmung des Rechnungsempfängers

Bis Ende 2024 war die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsstellung notwendig – etwa per AGB oder stillschweigend.Seit 2025 ist bei E-Rechnungen im EU-konformen Format (z. B. XRechnung) keine Zustimmung mehr erforderlich. Nur für abweichende Formate braucht es weiterhin eine Einigung.


3. Echtheit, Unversehrtheit & Lesbarkeit sicherstellen (§ 14 Abs. 3 UStG)

Die Rechnung muss:


  • nachweislich vom Rechnungssteller stammen

  • unverändert lesbar sein

  • nachvollziehbar mit der zugrunde liegenden Leistung verknüpft seinDies gelingt z. B. über Audit-Trails, Versionskontrollen und revisionssichere Archivierung – wie von KLEVERBILL angeboten.


4. Revisionssichere, elektronische Archivierung

E-Mail-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen digitalen Form gespeichert werden – Ausdrucke sind nicht zulässig.Archivierungssysteme müssen GoBD-konform sein: unveränderbar, auffindbar, nachvollziehbar, maschinenlesbar.


5. Acht Jahre Aufbewahrungsfrist

Rechnungen per E-Mail müssen acht Jahre lang aufbewahrt werden (gemäß § 14b UStG), beginnend mit dem Ende des Ausstellungsjahres.Beispiel: Rechnung vom 20.08.2025 → Aufbewahrung bis 31.12.2033.


💡 Hinweis: Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zum 01.01.2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt – für Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen.


6. KLEVERBILL: Ihr Partner für digitalen Rechnungsversand & E-Rechnungspflicht

Mit KLEVERBILL versenden Sie Rechnungen nicht nur digital und automatisch – sondern bereits heute im strukturierten Format. Unser System unterstützt:


  • Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD- und XRechnung-Format

  • Versand per E-Mail mit strukturierter Datei im Anhang

  • Validierung auf Pflichtangaben vor Versand

  • Automatisierte Mahnprozesse bei Zahlungsverzug

  • Revisionssichere Archivierung aller Rechnungen (GoBD-konform)

  • Übersichtliches Dashboard zur Rechnungsverfolgung


🎯 Sie müssen sich um gesetzliche Vorgaben, technische Standards oder Archivierung nicht kümmern – KLEVERBILL erledigt das für Sie.


Rechnungsversand per E-Mail – aber bitte im richtigen Format

Der Versand von Rechnungen per E-Mail ist komfortabel, kostensparend und effizient – aber erfordert seit dem 01.01.2025 neue technische und gesetzliche Standards. Wer jetzt nicht auf strukturierte E-Rechnungsformate umsteigt, riskiert steuerliche Nachteile, Ablehnung durch Geschäftspartner – oder sogar Bußgelder.


KLEVERBILL macht den Übergang einfach: Von der korrekten Erstellung über den Versand bis zur rechtssicheren Archivierung übernimmt unsere Software sämtliche Anforderungen der E-Rechnungspflicht – und sorgt für reibungslose, digitale Rechnungsprozesse in Ihrem Unternehmen.

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